Herzlich Willkommen an Nord- und Ostsee!
Unsere Mutter-Kind-Kurhäuser sind anerkannte Häuser des Müttergenesungswerks.
Wenn Sie für sich und Ihr(e) Kind(er) eine Kur beantragen möchten,
wenden Sie sich bitte an:
- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
- eine der Beratungsstellen der AWO im gesamten Bundesgebiet
Wichtige Infos im Vorwege:
Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Eine Maßnahme dauert 3 Wochen.
In unseren Häusern sollten die die Kinder mindestens 3 und nicht älter als 14 Jahre sein.
In Absprache auch jünger.
Schwangere können bis zum vollendenen sechsten Schwangerschaftsmonat
aufgenommen werden.
Alle 4 Jahre können Sie eine notwendige Kur wiederholen.
