Herzlich Willkommen an Nord- und Ostsee!

Unsere Mutter-Kind-Kurhäuser sind anerkannte Häuser des Müttergenesungswerks.

Wenn Sie für sich und Ihr(e) Kind(er) eine Kur beantragen möchten,
wenden Sie sich bitte an:

- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

- eine der Beratungsstellen der AWO im gesamten Bundesgebiet

 

Wichtige Infos im Vorwege:

Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Eine Maßnahme dauert 3 Wochen.

In unseren Häusern sollten die die Kinder mindestens 3 und nicht älter als 14 Jahre sein.
In Absprache auch jünger.

Schwangere können bis zum vollendenen sechsten Schwangerschaftsmonat
aufgenommen werden.

Alle 4 Jahre können Sie eine notwendige Kur wiederholen.